Analyse Kostenfalle Krankenhaus

Berlin · In keinem anderen Sektor des Gesundheitswesens steigen die Kosten so schnell wie bei den Krankenhäusern. Die Kassen fordern ein völlig neues Vertragssystem, das überflüssige Operationen vermeidet. Eine Reform steht bevor.

Analyse: Kostenfalle Krankenhaus
Foto: Miserius, Uwe

Die Krankenhäuser sind das Sorgenkind der Gesundheitspolitik. Während es in dieser Legislaturperiode gelungen ist, den Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel zu bremsen, galoppieren die Kosten für die Kliniken davon. Die Personal- und Betriebskosten steigen. Zudem wird immer mehr und auf immer höherem Niveau operiert.

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Foto: Britische Streitkräfte, Sgt S Bu

Seit 2007 sind die Krankenhauskosten der gesetzlichen Kassen um rund 27 Prozent auf erwartete 64,2 Milliarden Euro in diesem Jahr gestiegen. Dagegen nimmt sich der Aufwuchs bei den Arzthonoraren und bei den Arzneimitteln bescheidener aus. Die ärztliche Vergütung ist im gleichen Zeitraum um rund 21 Prozent, die Kosten für Arzneimittel sind um knapp neun Prozent gestiegen. "Offenbar erbringen Krankenhäuser einen Teil der zusätzlichen Leistungen allein aus ökonomischen Gründen", heißt es vonseiten des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Seit 2005 ist die Zahl der Eingriffe in einer Reihe von Feldern erheblich gestiegen. Die Zahl der Operationen am Nervensystem ist um 46 Prozent, der Operationen an Bewegungsorganen wie Wirbelsäule und Knie um rund 40 Prozent und die Operationen am Herzen um rund 20 Prozent in die Höhe gegangen.

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Foto: Miserius Uwe

Die nächste Regierung wird sich aller Voraussicht nach eine Krankenhausreform vornehmen — gleichgültig, wie sie zusammengesetzt ist und wie der neue Gesundheitsminister heißt. "Die Situation in den Krankenhäusern muss das gesundheitspolitische Mega-Thema für 2014 werden", sagt Jens Spahn, der als Anwärter für das Amt des Gesundheitsministers gilt, sollte das Ressort nach der Bundestagswahl an die CDU fallen.

Allgemeine Reformziele werden sein: die Kostenausweitung zu begrenzen, überflüssige Operationen zu vermeiden und die Qualität der Behandlungen weiter zu steigern. Es wird sich auch die Frage stellen, ob jedes Krankenhaus weiterhin ein so breites Angebot behalten soll wie bislang. Zugleich soll die Zusammenarbeit zwischen Praxis- und Klinikärzten verbessert werden.

Die gesetzlichen Kassen haben sehr genaue Vorstellungen, wie eine Krankenhausreform aussehen soll. Sie dringen darauf, in Zukunft mit den Kliniken individuelle Verträge (Selektivverträge) abschließen zu dürfen. Für die Versicherten würde dies bedeuten, dass sie für planbare Operationen wie ein neues Hüftgelenk in ein Krankenhaus gehen müssten, mit dem ihre Kasse einen Vertrag geschlossen hat. Dies würde die freie Krankenhauswahl einschränken. Ähnliches erleben die Versicherten schon bei den Rabattverträgen für Arzneimittel. Je nach Versicherung erhalten sie ihre Medikamente von dem einen oder anderen Hersteller. Auch wenn Preise und Wirkungsstoffe gleich sind, können sie nicht wählen.

Auf der anderen Seite kämen die Patienten in eine Klinik, die mit der Art der nötigen Operation viel Erfahrung hat und nach neuestem wissenschaftlichen Stand arbeitet. Die Menge, die ein Haus bei bestimmten Operationen erreicht, gilt wegen der Erfahrungswerte als ein wichtiges Qualitätskriterium.

Mit ihrer Forderung nach individuellen Verträgen schlüpfen die Kassen allerdings nicht nur in die Rolle der Anwälte der Patienten. Vielmehr ist ihnen auch daran gelegen, die Kosten im Griff zu behalten. Durch die individuellen Verträge könnten die Kosten für bestimmte Operationen reduziert werden. Den Kassen schwebt auch vor, künftig bei der Indikationsstellung genauer hinzusehen, also bei der Frage: Muss diese OP sein? Selbstverständlich ist es im Interesse der Patienten, dass sie keine unnötigen Eingriffe über sich ergehen lassen. Offen bleibt aber, ob ausgerechnet unter der Regie der Krankenkassen, die auch immer ökonomische Aspekte im Auge haben, weiterhin alle Patienten alle notwendigen Behandlungen im Krankenhaus erhalten.

Individuelle Verträge zwischen den Kassen und den Kliniken hätten zudem Umbrüche in der Krankenhauslandschaft zufolge. Große Kliniken und Zentren würden profitieren. Sie bekämen mehr Fallzahlen und würden dank guter Ausstattung auch die besten Mediziner anlocken. Die kleinen Häuser in ländlichen Gebieten hätten das Nachsehen, da sie immer weniger planbare Operationen machen könnten. Siemüssten sich auf eine Notfallambulanz und möglicherweise die Ansiedlung von Fachärzten konzentrieren. So wären sie am Ende noch Medizinische Versorgungszentren mit Krankenhausbetten und einer 24-Stunden-Versorgung.

Die Politik ist skeptisch gegenüber den von den Kassen geforderten Selektivverträgen. "Bilaterale Verträge zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen halte ich für problematisch", sagt die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). "Ich sehe auch nicht, dass ein solches Instrument in dem Umfang eingesetzt werden kann, wie die Krankenkassen dies wünschen." Der Unions-Gesundheitsexperte Spahn betont, entscheidend sei die "Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung". Individuelle Verträge zwischen Kassen und Kliniken sieht er nur als eine Option, um Qualität zu verbessern und zu definieren.

Auch Karl Lauterbach, im Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück zuständig für das Thema Gesundheit, will das Problem der überflüssigen Operationen angehen. Verträge der Kassen mit Kliniken hält er aber nicht für das Mittel der Wahl. "Dabei könnten zu sehr ökonomische Aspekte im Vordergrund stehen", sagt er. Vielmehr sollten alle Versicherten, bei denen eine Operation ansteht, das Recht auf eine Zweitmeinung erhalten. Das Einholen der Zweitmeinung müsse von den Kassen finanziert werden, fordert Lauterbach. Bei der Planung, wie viele Krankenhausbetten und welche Operationen an welchen Standorten sinnvoll sind, will Lauterbach die Hoheit der Länder stärken.

(qua)
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