Kommentar Kopftuchverbot legitim

Es ist noch kein Urteil, aber es steht zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof der Einschätzung seiner Generalanwältin folgt und in Kürze das Verbot des Kopftuchs am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Die Frage ist in der EU höchst umstritten, es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen. Deswegen war eine Klärung durch das höchste EU-Gericht überfällig. Sie ist mit Augenmaß erfolgt und verteidigt vor allem den wichtigen Grundsatz der strikten Gleichbehandlung. Das wird nicht allen gefallen.

Kommentar: Kopftuchverbot legitim
Foto: Ronny Hendrichs

Denn wenn es ein Verbot gibt, dann muss es für alle weltanschaulichen Symbole gelten. Das Kopftuch untersagen, aber das Kruzifix erlauben, das geht nicht. Und ein Verbot muss gut begründet sein. Der Schutz des Arbeitsplatzes vor religiösen oder politischen Konflikten kann ein Argument sein. Die EU-Justiz macht also keineswegs den Weg frei für pauschale Kopftuchverbote. Aber sie sagt auch: Sie können legitim sein und bedeuten nicht das Ende der Religionsfreiheit, wie manche behaupten. Sie sind vielmehr ein Signal gegen den Fundamentalismus.

(RP)
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