Kommentar zum Asylgesetz Nachbessern erlaubt

Meinung · Der Rechtsstaat kann unbequem sein. Wer keine Chance auf einen Aufenthalt in diesem Land hat, weil sein Asylbegehren negativ beschieden wurde und auch über andere Wege keine Zuwanderung möglich ist, muss dieses Land verlassen.

So handhaben es alle Länder in der EU. Auch Deutschland sollte dies tun. Nur sind die rechtlichen Hürden für eine Abschiebung hierzulande sehr hoch. Innenminister Horst Seehofer hat den klaren Auftrag der Koalition, Abschiebungen zu erleichtern. Sein Gesetz setzt deshalb an der richtigen Stelle an, auch wenn die SPD sich wieder einmal in die Büsche schlägt. Wer als Asylbewerber nicht bei der Feststellung der Identität kooperiert, wird künftig sanktioniert. Richtig! Und dass Intensivtäter eine Wiedereinreisesperre erhalten sollen, ist ebenfalls nachvollziehbar. Wenn aber 31.000 Abschiebeversuche abgebrochen werden, weil die Betroffenen untergetaucht sind, hat der Staat ein erhebliches Vollzugsdefizit. Hier müssen Lösungen her. Die Abschiebehaft ist ein Weg, doch sollten abgelehnte Asylbewerber nicht in Gefängnissen mit Mördern und Gewaltverbrechern sitzen müssen. Das geht zu weit.

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