Fotos Kohl gibt seine Stasi-Akten frei
Helmut Kohl kündigt in einem Interview am 2. April 2000 Widerstand gegen die Herausgabe seiner Stasi-Akten an.
Am 8. Dezember 2000 kündigt der damalige Stasi-Akten-Beauftragte Joachim Gauck an, dass er Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Kohl herausgeben werde. Die Anwälte des Altkanzlers reichten dagegen Klage beim Berliner Verwaltungsgericht ein.
Ein Gespräch von Gaucks Nachfolgerin Marianne Birthler mit dem Bundesinnenministerium geht am 19. Januar 2001 ohne Einigung zu Ende.
Ressortchef Otto Schily (SPD) unterstützt bei dem Gespräch mit Marianne Birthler die Position Kohls und verlangt ein Moratorium bei der Herausgabe von Akten über Personen der Zeitgeschichte.
Am 4. Juli 2001 entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin im Sinne Kohls. Zur Begründung verweisen die Richter auf den damaligen Paragraf 32 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Dort heißt es, Dokumente über bekannte Persönlichkeiten dürfen nicht ohne deren Einverständnis herausgegeben werden, wenn sie "Betroffene" oder "Dritte" sind.
Das Bundesverwaltungsgericht untersagt der Birthler-Behörde am 8. März 2002 in letzter Instanz die Herausgabe der Kohl-Akten.
Der Bundestag verabschiedet mit den Stimmen von Rot-Grün am 4. Juli 2002 das novellierte Stasi-Unterlagen-Gesetz. Darin wird festgeschrieben, dass Akten über Personen der Zeitgeschichte herausgegeben werden dürfen.
Am 12. Juli 2002 stimmt der Bundesrat der Neuregelung des Gesetzes zu.
Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt die Herausgabe der Kohl-Akten am 17.September 2003 unter Hinweis auf das neue Gesetz für grundsätzlich zulässig. Zugleich lassen die Richter die Sprungrevision zu. Damit geht der Fall direkt ans Bundesverwaltungsgericht.
Am 23. Juni 2004 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Stasiakten über den Altkanzler nur in sehr begrenztem Umfang herausgegeben werden dürfen.
Am 24. März 2005 gibt die Stasi-Unterlagenbehörde im Einvernehmen mit Kohl rund tausend Aktenseiten heraus.