Berlin Koalition erhöht Kindergeld um sechs Euro

Berlin · Nach dem Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble soll es in diesem Jahr vier Euro mehr pro Monat geben, weitere zwei Euro gibt es 2016. Der SPD ist das nicht genug. Sie fordert auch für Alleinerziehende steuerliche Entlastungen.

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar angehoben und der Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 erhöht werden. Die Vorlage von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht vor, das Kindergeld um vier Euro monatlich im laufenden und weitere zwei Euro im kommenden Jahr zu erhöhen. Damit setze die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der steuerlichen Freibeträge um.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der steuerliche Grundfreibetrag im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im laufenden Jahr und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen. Das Kindergeld liegt derzeit bei 184 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 190, ab dem vierten Kind 215 Euro.

Grundlage dafür ist der zehnte Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom Januar 2015. Der Kinderzuschlag soll ab Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro wachsen. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien mit niedrigem Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.

Im Zuge der anstehenden Entlastungen können Steuerzahler und Familien in diesem Jahr auf einen Extrabonus zwischen 96 Euro und 186 Euro hoffen - je nach Einkommen. Die Maximalentlastung ergibt sich für eine Familie mit zwei Kindern, die dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent unterliegt, wie der Berliner Steuerrechtsexperte Frank Hechtner ermittelte. Verdienen beide Partner je 2500 Euro im Monat, ergäbe sich eine Entlastung um 147 Euro im Jahr. Bei Monatseinkommen von je 1000 Euro beträgt das jährliche Plus 132 Euro, wobei 96 Euro auf das höhere Kindergeld und 36 Euro auf den höheren Grundfreibetrag zurückzuführen sind.

Die von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), aber auch von Kirchen und Sozialverbänden geforderte steuerliche Entlastung für Alleinerziehende ist nicht in dem Entwurf vorgesehen. Nach den Worten des familienpolitischen Sprechers der Sozialdemokraten, Sönke Rix, wird sich die SPD-Bundestagsfraktion aber in den anstehenden parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen. Schwesig sagte, der Gesetzentwurf liege jetzt in der Hand des Parlaments: "Es gibt positive Stimmen aus den Fraktionen, daher bin ich zuversichtlich, dass wir bei der Steuerentlastung für die Alleinerziehenden auch noch eine Lösung finden werden."

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt seit dem Jahr 2004 unverändert bei 1308 Euro. Schwesig will ihn anheben. Schäuble pocht aber darauf, dass die Kosten dafür aus dem Etat der Familienministerin finanziert werden müssten. Insgesamt geht es um etwa 80 Millionen Euro. SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel rechnet mit einer Einigung. Er betonte zuletzt aber auch, es sei normal, dass über eine solide Gegenfinanzierung gesprochen werde.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Kinderhilfe kritisierten den Beschluss als völlig unzureichend. Die Bundesregierung tue im Bereich der Familienförderung nur so viel, wie sie unbedingt müsse. Die Hilfsorganisationen fordern eine sozial gerechte Kindergrundsicherung.

(RP)
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