Klatsche für Opposition

Nach mehreren glasklaren Siegen vor dem Verfassungsgericht in Münster gegen die rot-grüne Haushaltspolitik muss die Landtagsopposition jetzt selbst eine herbe Niederlage einstecken. Allerdings wirft das Urteil Fragen auf.

"Münster" hat zwar klargestellt, dass eine Regierung der Opposition Informationen verweigern kann, sofern diese ihre innersten Erörterungen tangieren (Kernbereichsschutz). Was dazu zählt, ist allerdings auslegungsfähig. Die Regierung von Hannelore Kraft (SPD) wird dem Gericht jedenfalls dankbar sein für diesen Handlungsspielraum.

Im vorliegenden Fall ging es um die internen Sparüberlegungen des von Kraft eingesetzten "Effizienz-Teams", dem aber auch Landtagspolitiker von SPD und Grünen angehörten. Sie hatten fraglos einen großen Informationsvorsprung vor der Opposition. Doch war dieses Gremium überhaupt verfassungskonform? Diese Frage hat "Münster" nicht entschieden, weil die Opposition eine solche Klärung nicht gesondert beantragt hatte. Dieses Versäumnis muss sie sich nun sogar vom Gericht vorhalten lassen.

(hüw)
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