Klageweg verkürzen

Zehn Jahre und mehr kann es dauern, bis ein geplantes, aber beklagtes Straßen- oder Schienenprojekt auch tatsächlich begonnen werden kann. Eine solche Verzögerung sollten wir uns in Deutschland nicht länger leisten.

Das heißt aber nicht, die Bürgerrechte drastisch zu beschneiden. In einem Rechtsstaat wäre dies auch gar nicht möglich. Was aber spricht dagegen, den Instanzenweg zu verkürzen? Im Fall der maroden Rheinbrücke bei Leverkusen hat man diesen Weg beschritten: Wegen der besonderen Gefährdungssituation und der sich daraus ergebenden Dringlichkeit wurde der Klageweg auf lediglich eine Gerichtsinstanz verkürzt.

Der doppelte Vorteil: Zum einen wird damit den Interessen der betroffenen Bürger Genüge getan, zum anderen kann auf diese Weise die Vorlaufphase dieses wichtigen Brückenneubaus deutlich reduziert werden. Bleibt zu hoffen, dass in Berlin die laufenden Beratungen zu einer einvernehmlichen und rechtlich "wasserdichten" Lösung führen und nicht in den Strudel des Vorwahlkampfs geraten.

(hüw)
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