Karlsruhe Klage gegen Google wegen Suchvorschlägen erfolgreich

Karlsruhe · Der Internetkonzern Google hat gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine empfindliche Niederlage erlitten. Er muss künftig Menschen davor schützen, dass die automatische Ergänzung von Suchwörtern indirekt deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Dazu ist Google allerdings nur verpflichtet, wenn sich ein Betroffener konkret als geschädigt meldet. In dem Fall, über den der BGH urteilte, hatte ein Unternehmer dagegen geklagt, dass Google die Wörter "Scientology" oder "Betrug" als mögliche Ergänzung einer Suchanfrage zu ihm vorschlug. Dadurch würde ein durchschnittlicher Internetnutzer den Eindruck bekommen, der Kläger habe etwas mit der Sekte Scientology oder mit Betrug zu tun, so das Gericht.

Das Urteil wird auch der früheren First Lady Bettina Wulff helfen. Sie hat gegen Google geklagt, weil bei Eingabe ihres Namens als Suchergänzung automatisch "Rotlicht" vorgeschlagen wird. Google hat sich bisher geweigert, die automatische Ergänzungsfunktion manuell zu bereinigen, da dies eine Manipulation bedeuten würde. Die Ergänzungsfunktion würde ohne Wertung nur auflisten, welche Begriffe in Zusammenhang mit einem Wort ebenfalls oft eingegeben werden – wer beispielsweise "Rom" eingibt, bekommt als Ergänzungsvorschlag das Wort "Wetter". Denn wer nach Rom fährt, will wissen, ob das Wetter schön ist.

Das BGH-Urteil verpflichtet Google nicht, seine Such-Ergänzungsfunktion regelmäßig zu überprüfen, also zu zensieren. Aber das Unternehmen müsse reagieren, wenn es "Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt". Im Klartext: Google muss auf Beschwerden wegen fragwürdiger Ergänzungsvorschläge reagieren. Es wird vom BGH als Verletzung von Persönlichkeitsrechten bewertet, wenn frühere Gerüchte über eine Person sich über die Suchergänzungsfunktion verewigen.

(rky)
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