Karlsruhe Klage gegen Google erfolgreich

Karlsruhe · Der Internetkonzern Google hat gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Er muss künftig Menschen davor schützen, dass die automatische Ergänzung von Suchwörtern indirekt deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Dazu ist Google aber nur verpflichtet, wenn sich ein Betroffener konkret als geschädigt meldet. In dem Fall, über den der BGH urteilte, hatte ein Unternehmer dagegen geklagt, dass Google die Wörter "Scientology" oder "Betrug" als Ergänzung einer Suchanfrage zu ihm vorschlug. Dadurch bekomme ein durchschnittlicher Internetnutzer den Eindruck, der Kläger habe etwas mit Scientology oder mit Betrug zu tun, so das Gericht.

Das Urteil wird auch der früheren First Lady Bettina Wulff helfen. Sie hat gegen Google geklagt, weil bei Eingabe ihres Namens als Suchergänzung automatisch "Rotlicht" vorgeschlagen wird. Google hat sich bisher geweigert, die automatische Ergänzungsfunktion manuell zu bereinigen, da dies eine Manipulation bedeuten würde. Die Ergänzungsfunktion liste ohne Wertung nur auf, welche Begriffe in Zusammenhang mit einem Wort ebenfalls oft eingegeben werden, hieß es.

Das Urteil verpflichtet Google nicht, seine Such-Ergänzungsfunktion regelmäßig zu überprüfen, also zu zensieren. Aber das Unternehmen müsse reagieren, wenn es "Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt". Im Klartext: Google muss auf Beschwerden wegen fragwürdiger Ergänzungsvorschläge reagieren.

(rky)
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