Gütersloh Kita-Gebühren belasten Arme stärker

Gütersloh · In NRW zahlen Eltern mehr für einen Kindergartenplatz als im Bundesschnitt.

Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen laut einer aktuellen Elternbefragung einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern. Das geht aus einer neuen Studie der Bertelsmann-Stiftung hervor. Eltern mit weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens zahlen der Befragung zufolge etwa zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihrer Kinder. Das sind monatlich durchschnittlich 118 Euro. Bessergestellte Eltern zahlten zwar im Durchschnitt 178 Euro, das seien jedoch nur rund fünf Prozent ihres Einkommens.

Für die Untersuchung wurden über ein Internetportal knapp 4700 Befragungen vorgenommen. Zudem wurden etwa 5800 Eltern über Aushänge in Kindertagesstätten sowie über Anzeigen einbezogen.

Die Gebühren fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. NRW liegt dabei etwas über dem Bundesschnitt. Dort wenden Familien im Mittelwert 6,6 Prozent ihres Nettoeinkommens auf - deutschlandweit sind es 5,6 Prozent. Genaue Werte speziell für Nordrhein-Westfalen enthält die Erhebung nicht. Die finanzielle Belastung der Familien variiere je nach Wohnort, kritisierte Stiftungsvorstand Jörg Dräger. Am höchsten ist der Anteil in Schleswig-Holstein mit 8,9 Prozent, am niedrigsten in Berlin mit 2,0 Prozent. Eine Mehrheit von 53 Prozent der ärmeren und 59 Prozent der reicheren Eltern würde für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren.

Die finanzielle Belastung sei ungerecht verteilt, bemängelte Bertelsmann und forderte Beitragsfreiheit für armutsgefährdete Familien. Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat Berechnungen der Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Milliarden Euro aufbringen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bekräftigte das Ziel einer Kita-Beitragsfreiheit. "Das Einkommen der Eltern darf nicht darüber entscheiden, ob und wann Kinder in eine Kindertageseinrichtung gehen", sagte sie. Eine zentrale Säule des Kita-Gesetzes sei deshalb der Einstieg in die Beitragsfreiheit.

(RP)
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