Kirchen erneuern Patientenverfügung

Köln Die großen Kirchen haben eine Broschüre mit dem Titel "Christliche Patientenvorsorge" vorgestellt. Das kostenlos erhältliche Heft ist der überarbeitete Nachfolger der "Christlichen Patientenverfügung", die seit 1999 insgesamt 2,9 Millionen Mal verteilt wurde. Es enthält vorgedruckte Formulare für eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und für besondere Behandlungswünsche.

Damit könnten "Patienten im Voraus rechtswirksam bestimmen, was an ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen durchgeführt oder nicht durchgeführt werden darf, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können", erklärte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Freiburgs Erzbischof Robert Zollitsch. Wer an der entsprechenden Stelle ein Kreuzchen macht, verzichtet im Fall des Falles etwa auf Wiederbelebungsmaßnahmen oder die weitere Anwendung einer Dialyse.

Anlass für die Überarbeitung war nach Angaben des stellvertretenden Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Sachsens Landesbischof Jochen Bohl, das 2009 in Kraft getretene Gesetz über Patientenverfügungen. Seitdem sind solche Dokumente in Deutschland rechtlich bindend. "Aber das Gesetz gibt nur einen weiten Rahmen vor", sagte Bohl.

Rechtlich wäre es möglich, mit einer Patientenverfügung eine Behandlung auch dann abzubrechen, wenn noch Hoffnung auf Heilung besteht. Anders die "Christliche Patientenvorsorge": Ihre Formulare beschränken sich auf den "unabwendbaren, unmittelbaren Sterbeprozess" oder das Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit.

In dem Heft werden aber auch Differenzen zwischen den Kirchen deutlich, etwa beim Wachkoma. Während die katholische Kirche strikt gegen das Abschalten lebensnotwendiger Maschinen bei Wachkoma-Patienten ist, akzeptieren die Protestanten ein "Sterbenlassen", wenn etwa eine Zweiterkrankung hinzukommt. Nun gibt es zwei Textbausteine, zwischen denen sich die Nutzer entscheiden können – je nach Konfession.

Auf Kritik stieß die Patientenvorsorge bei der Deutschen Hospizstiftung. Deren Vize-Vorstandsvorsitzender Wolfram Höfling kritisierte, die kirchliche Patientenverfügung ignoriere das Thema Demenz. Daher sei die Broschüre "keine wirkliche Hilfe" beim Erstellen von Vorsorgedokumenten.

Die Christliche Patientenvorsorge ist unter www.dbk.de kostenlos im Internet erhältlich.

(RP)
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