Kindesmörder Gäfgen erstreitet Entschädigung

Frankfurt/Düsseldorf Hessen muss dem 2003 zu lebenslanger Haft verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung von 3000 Euro zahlen. Das entschied gestern das Landgericht Frankfurt. Der Mörder Jakob von Metzlers hatte das Land verklagt, weil ihm nach seiner Festnahme Ende September 2002 durch die Polizei Gewalt angedroht worden war. Dadurch seien bei ihm seelische Störungen aufgetreten.

Gäfgen verlangte 10 000 Euro Schmerzensgeld plus die Feststellung einer Schadenersatzpflicht des Landes Hessen. Beides wurde abgelehnt, nicht jedoch eine allgemeine Entschädigung als Ausgleich für die Gewaltandrohung durch hessische Staatsdiener.

Die Vorsitzende der Opferschutz-Organisation Weißer Ring, Roswitha Müller-Piepenkötter, bezeichnete gegenüber unserer Zeitung die Zuerkennung von Geld für den Mörder Gäfgen als "schwer erträglich". Die Zivilkammer hätte die Forderung als gegen die guten Sitten und gegen Treu und Glauben verstoßend zurückweisen können. Die Polizeigewerkschaft sagte, das Gericht sei dem Ansinnen des Täters, sich als Opfer darzustellen, nachgekommen. Gäfgens Anwalt nannte das Urteil ein rechtsstaatliches Signal.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort