Kinderpornos auf PC kein Entlassungsgrund für Lehrer

Leipzig (afp). Kinderpornografie auch auf dem Heimcomputer sind zwar ein schweres Dienstvergehen für Beamte. Eine Entlassung ist trotzdem auch bei Lehrern nicht zwingend, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Maßgeblich für die disziplinarischen Folgen seien die strafrechtliche Bewertung und die Nähe zur konkreten Arbeit. Geklagt hatten ein Lehrer in Hamburg und ein Zollbeamter im Saarland. Beide waren zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Länder wollten sie zudem aus dem Dienst entlassen (Az. beim BVwG.: 2 C 5.10 und 13.10).

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