Lüneburg Kinder dürfen Lärm machen

Lüneburg · Kinder dürfen lärmen, auch wenn es die Nachbarn stört. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Beschwerde von Anwohnern gegen einen Betriebskindergarten in Aurich zurückgewiesen. Der Gesetzgeber habe Kinderlärm gegenüber sonstigem Lärm bevorzugt, teilte das Gericht gestern mit.

Nachbarn könnten sich nur in besonderen Ausnahmefällen gegen den Betrieb einer Kindertagesstätte wehren. Diese seien in diesem Fall nicht gegeben (Az.: 1 ME 145/14). Mit ihrer Beschwerde wollten die Nachbarn ein vorläufiges Nutzungsverbot für einen neu eröffneten Kindergarten erreichen.

(epd)
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