Keine Kürzung von Hartz IV wegen Abwrackprämie

Essen (afp). Die Abwrackprämie darf nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Richter begründeten ihren rechtskräftigen Beschluss unter anderem damit, dass die Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro dem Hilfeempfänger nicht nach freiem Ermessen für den Privatkonsum zur Verfügung stehe, sondern nur gewährt wird, wenn die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs nachgewiesen worden sei (AZ: L 12 AS 807/10 B ER).

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