Bundesregierung plant Verbot Keine Gentests bei Versicherungen

Berlin (dpa). Die Bundesregierung will obligatorische Gentests bei Versicherungen per Gesetz verbieten. Prognosen durch Gentests könnten zwar für jeden Betroffenen nützlich sein, um sich in seiner Lebensführung danach zu richten, sagte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview der Zeitung "Die Woche".

Allerdings werde sich niemand testen lassen, wenn er damit rechnen müsse, dass die Ergebnisse gegen ihn eingesetzt werden, wenn er deshalb also etwa keine Versicherung oder keinen Arbeitsplatz bekäme.

Deshalb dürften die Testergebnisse nur dem Betroffenen zur Verfügung stehen, sagte Däubler-Gmelin. Sie verwies auf eine Regelung in Österreich, die es verbiete, solche Gentests zu verlangen, zu verwerten oder zu verbreiten. Sie halte diese Regelung für "wegweisend" und freue sich, "dass bei uns die Versicherungen bisher danach verfahren". Allerdings werde man wohl nicht umhin kommen, dies auch im Versicherungsrecht genau zu regeln.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" kündigt sich in der Bundesregierung Streit zwischen Befürwortern und Gegnern von Gentests an Embryonen (Pränataldiagnostik/PID) ab. Däubler-Gmelin sagte dem Magazin wie auch der "Woche", das Embryonenschutzgesetz lasse "verbrauchende Embryonenforschung" nicht zu. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) halte hingegen Gentests an künstlich befruchteten Eizellen für ethisch vertretbar, hieß es. Auch Forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) habe angeregt, darüber nachzudenken, ob man das Gesetz in diesem Punkt lockern solle.

(RPO Archiv)
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