Kein Urteil nach Gefühl

Wer mit 170 Stundenkilometern über den Ku'damm in Berlin brettert, dem ist nicht zu helfen. Er gefährdet sich selbst, schlimmer noch: Er gefährdet andere. Dass bei solch irrsinnigen Trips Menschen sterben können, liegt auf der Hand. Derjenige, der bis zum Anschlag auf das Gaspedal drückt, weiß das. Insofern war es nachvollziehbar, dass das Berliner Landgericht die Todesraser wegen Mordes verurteilt hat. Es ist ärgerlich, dass es dabei argumentative Fehler gemacht hat.

Dem Wunsch der Bevölkerung, illegalen Autorennen mit harter Strafe zu begegnen, ist der Gesetzgeber nachgekommen. Bis zu zehn Jahre Haft drohen seit Oktober dafür. Viele hätten es gern gesehen, wenn die Berliner Raser lebenslänglich ins Gefängnis müssten. Bürger und Kommentatoren haben sich vom Bundesgerichtshof Klarheit gewünscht, eine Faustregel nach der Maßgabe: Raser sind Mörder. Aber so einfach ist das nicht. Dass die Richter in Karlsruhe nicht nach dem Bauchgefühl des Volkes, sondern juristisch präzise entschieden, ist möglicherweise langweilig, aber das einzig Richtige.

(her)
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