Frankfurt/M. Kein Hartz IV für arbeitslose EU-Bürger
Frankfurt/M. · Arbeitslose Bürger der Europäischen Union, die in Deutschland auf Jobsuche sind und zuvor noch nicht erwerbstätig waren, haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Ein entsprechender Eilantrag eines 22-jährigen Rumänen vom September dieses Jahres sei abgelehnt worden, teilte das Sozialgericht Frankfurt am Main mit (Az.: S 32 AS 1815/14 ER).
Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November bezogen (Az.: C-333/13). Danach kann Deutschland Bürgern anderer EU-Staaten Hartz-IV-Zahlungen verweigern, wenn diese nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland gekommen sind. Das Frankfurter Gericht betont allerdings, dass auch für diese Personen das verfassungsrechtlich erforderliche Existenzminimum gesichert sein müsse.