Bonn Katholische Kirche ändert Regeln für Austritt

Bonn · Wer aus der katholischen Kirche in Deutschland austritt, verwirkt auch weiterhin sämtliche Mitgliederrechte, darunter den Empfang der Kommunion oder die Möglichkeit, Taufpate zu werden. Das steht in einem gestern veröffentlichten Dekret der Deutschen Bischofskonferenz, das der Vatikan gebilligt hat. Rom und die Bischöfe bestätigen weitgehend die bislang in Deutschland geltende Regelung des Kirchenaustritts.

Der Austretende ist indes nicht mehr automatisch exkommuniziert. Bislang galt, dass die Austrittserklärung gegenüber dem Staat sofort die Kirchenstrafe der Exkommunikation auslöste. Der Verlust der Mitgliedsrechte unterscheidet sich praktisch kaum von der Exkommunikation, ist aber theologisch anders zu bewerten.

Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Neu ist auch, dass der Vatikan die Kirche in Deutschland dazu verpflichtet, jedem Ausgetretenen ein Gespräch mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Kirche anzubieten. Die Pfarrer müssen jeden Betroffenen dazu einladen, sobald sie die Mitteilung der staatlichen Behörde über einen Austritt erhalten.

ZurFrage, ob Ausgetretene kirchlich beerdigt werden dürfen, heißt es in einer weichen Formulierung, dass ein solches Begräbnis verweigert werden "kann".

(RP)
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