Darf Antisemitismus vorgeworfen werden Karsli scheitert mit Klagen gegen Spiegel und Friedman

Düsseldorf (rpo). Jamal Karsli, unabhängiger Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen, hat seinen Prozess gegen Michel Friedmann und Paul Spiegel verloren. Demnach darf ihm Antisemitismus vorgeworfen werden.

Entsprechende Äußerungen der Führung des Zentralrats der Juden in Deutschland seien nicht willkürlich und deshalb vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, befand das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch. Es wies damit Unterlassungsklagen Karslis gegen Zentralrats-Präsident Paul Spiegel und dessen Stellvertreter Michel Friedman zurück (Az.: 12 O 486/02 und 12 O 633/02).

Karsli kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen und eine eigene Partei zu gründen. "Ich bin kein Antisemit", beteuerte der Abgeordnete syrischer Herkunft. Karsli hatte in einem Interview von einer "zionistischen Lobby" gesprochen, die "den größten Teil der Medienmacht in der Welt" inne habe und damit eine Welle der Kritik ausgelöst.

Der gebürtige Syrer war im Frühjahr vergangenen Jahres Auslöser einer Zerreißprobe zwischen der nordrhein-westfälischen FDP unter Jürgen Möllemann und der Bundespartei. Nachdem er die Landtagsfraktion der Grünen verlassen hatte, war Karsli auf Betreiben Möllemanns für wenige Wochen in die Düsseldorfer FDP-Fraktion aufgenommen worden.

Mit mehreren Interviews hatte Karsli über Monate für Aufregung gesorgt. Unter anderem verglich er das Vorgehen der israelischen Armee gegen die Palästinenser mit Nazi-Methoden und attestierte den Deutschen eine "verständliche Angst" vor einer weltweiten "zionistischen Lobby".

Die Spitze des Zentralrats der Juden wie auch zahlreiche FDP- Politiker - darunter die Ehrenvorsitzenden Otto Graf Lambsdorff und Burkhard Hirsch - verurteilten die Äußerungen als antisemitische Klischees. Friedman hatte in einem Interview gesagt: "Da sind wir wieder mitten im Dritten Reich."

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