Berlin/Karlsruhe Zwölf Terrorakte in Deutschland verhindert

Berlin/Karlsruhe · Das Verfassungsgericht überprüft das BKA-Gesetz. Dabei wurden die neuen Zahlen bekannt.

Neue Zahlen zum Ausmaß der internationalen Bedrohung haben die Sicherheitsbehörden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe enthüllt. Danach ist Deutschland seit dem Jahr 2000 bereits zwölf islamistischen Anschlägen entgangen. Wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor Gericht erläuterte, seien die Terrorakte entweder misslungen oder hätten vereitelt werden können. Auch BKA-Präsident Holger Münch sprach von zwölf konkreten Anschlagsplanungen". Es habe seit dem Jahr 2009 insgesamt 1500 "Gefährdungshinweise" auf mögliche Anschlagsvorbereitungen gegeben. Jedoch seien in nur 15 Fällen Maßnahmen ergriffen worden, zu denen die Polizei durch die Novelle des BKA-Gesetzes ermächtigt worden war.

Damit wollten de Maizière und Münch dem Eindruck einer massenhaften Anwendung von Lauschangriff und Computer-Überwachung entgegentreten. Das BKA-Gesetz war nach dem misslungenen Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof 2009 verschärft worden. Eine Gruppe ehemaliger Politiker von Grünen und FDP um den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum hat schwerwiegende Bedenken gegen diese Novelle nach Karlsruhe getragen: Wegen des nur vage eingegrenzten Verdachtes, mit dem "internationalen Terrorismus" zu tun zu haben, könnten Bürger so intensiv überwacht werden, dass sich daraus tiefe Eingriffe in die Privatsphäre ergeben und Bewegungsprofile entwickeln ließen.

Die neuen Videoüberwachungen reichten sogar bis in die Intimsphäre Verdächtiger. Berufsgruppen wie Ärzte, Priester oder Journalisten seien vor dem Belauschen nur unzureichend geschützt, und auch die Beschränkung von Obervationen auf solche Fälle, in denen ein Richter dies vorher anhand strenger Kriterien erlaube, seien beim BKA-Gesetz zu locker gefasst.

Ferdinand Kirchhof, der Vizepräsident des Verfassungsgerichtes, leitete die bis in den Abend laufende mündliche Verhandlung mit der zentralen Frage ein: "Wie viel an Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen, und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?" Über 700 Seiten umfasst der Verfahrensordner, mit dem das Gericht den mündlichen Termin vorbereitete. Die Richter hatten in der Vergangenheit bei ähnlichen gesetzlichen Befugnissen wiederholt höhere Eingriffshürden vorgeschrieben oder die Bestimmungen gänzlich kassiert. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.

(may-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort