Karlsruhe Karlsruhe prüft: Durfte Bundeswehr Zivilisten ausfliegen?

Karlsruhe · Vier Jahre nach der Evakuierung von Europäern aus dem Bürgerkriegsland Libyen wird der Bundeswehreinsatz höchstrichterlich überprüft. Das Bundesverfassungsgericht geht seit gestern der Frage nach, ob der Bundestag der dramatischen Rettungsaktion hätte zustimmen müssen. Die Grünen-Fraktion geht davon aus, dass dies nachträglich nötig gewesen wäre, und hat zur Klärung in Karlsruhe geklagt. Die Bundesregierung sieht das anders: Für humanitäre Einsätze sei nicht das Parlament zuständig. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Bewaffnete Fallschirmjäger flogen am 26. Februar 2011 mit zwei "Transall"-Maschinen 22 Deutsche und 110 andere Europäer aus der Wüstenstadt Nafurah aus. Die meisten waren Ingenieure und Arbeiter von Ölfirmen. "Der Einsatz hätte in eine bewaffnete Auseinandersetzung führen können", sagte Grünen-Vizefraktionschef Frithjof Schmidt. Er warf der Regierung vor, das Entscheidungsrecht des Bundestags aushöhlen zu wollen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort