Fragen und Antworten zum Integrationsgesetz Wer gut Deutsch kann, darf bleiben

Berlin · Bis zu drei Jahre lang will die Große Koalition Migranten vorschreiben, wo sie zu wohnen haben - das gilt auch für anerkannte Flüchtlinge. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

 Deutschkurs für Asylbewerber (in Baden-Württemberg, Archiv)

Deutschkurs für Asylbewerber (in Baden-Württemberg, Archiv)

Foto: dpa, frk axs

Für wen soll die neue Wohnsitzauflage gelten? Künftig sollen auch anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber gesetzlich verpflichtet werden, befristet für die Dauer von maximal drei Jahren im Bundesland ihrer Erstzuweisung ihren Wohnsitz zu nehmen. Diese Regel solle rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten, heißt es im Entwurf des Gesetzes. Für die konkrete örtliche Verteilung der Flüchtlinge sind die Länder zuständig. Sie sollen die Wohnsitzauflage abhängig davon erteilen, wo es im Land Kapazitäten für Integrationsleistungen gibt und wo noch freier Wohnraum verfügbar ist.

Für wen gilt bisher schon eine Residenzpflicht? Die bisherige Residenzpflicht regelte, dass Asylbewerber und Geduldete während der ersten sechs Monate ihres Aufenthalts im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde leben müssen. Das "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" hatte im Oktober 2015 diesen Zeitraum verdoppelt und die zulässige Aufenthaltshöchstdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate festgelegt. Nach Ablauf des halben Jahres können die Länder die Residenzpflicht auf das gesamte Landesgebiet erstrecken und damit aufheben. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten können allerdings auch unbefristet in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden; die Residenzpflicht ist daran gekoppelt.

Warum wird die Wohnsitzauflage jetzt auch für anerkannte Flüchtlinge eingeführt? Bund, Länder und Kommunen wollen verhindern, dass sich zu viele Migranten in derselben Region ballen, vor allem in größeren Städten wie Köln. Schon jetzt gibt es von Migranten bevorzugte Regionen. Schwerpunkte sind Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern sowie Hamburg und Berlin. Dagegen ist die Flüchtlingsquote in Ostdeutschland unterdurchschnittlich.

Wie lange soll die Auflage gelten? Für maximal drei Jahre. Die Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland gilt ebenfalls für drei Jahre.

Wer darf bleiben? Flüchtlingen soll künftig nicht mehr automatisch nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Sie wird von den Deutschkenntnissen abhängig gemacht. Wenn ein Migrant seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreitet und sehr gut Deutsch kann, winkt ein Bonus. "Ein besonderer Integrationsanreiz wird durch die Möglichkeit geschaffen, bei herausragender Integration bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten", heißt es in der Vorlage. Wer als Flüchtling eine Ausbildung anfängt, soll für deren gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Darauf hatte die Wirtschaft gepocht.

Wie sollen sich die Flüchtlinge integrieren? Das Angebot an Integrationskursen soll ausgebaut, die Wartezeit soll verkürzt werden. Künftig sollen auch solche Flüchtlinge, die schon einfache Sprachkenntnisse haben, zur Teilnahme verpflichtet werden können. Wer einen Kurs abbricht, muss mit einer Kürzung seiner Sozialleistungen rechnen.

(mar/jd)
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