Berlin Innenminister will NPD finanziell austrocknen

Berlin · Ein neues NPD-Verbotsverfahren erscheint den Innenpolitikern der Koalition als zu brisant – vor allem, weil die Innenminister dann auf die Informationen ihrer V-Leute in der NPD verzichten müssten. Deshalb ist eine andere Strategie in den Blick gerückt: das finanzielle Austrocknen.

Wer bei Bundestags- und Landtagswahlen erfolgreich war und spendenbereite Sympathisanten hat, bekommt im Jahr pro Wählerstimme 85 Cent vom Staat und noch mal 38 Cent für jeden gespendeten Euro. Die NPD erhielt in diesem Jahr 1,176 Millionen Euro. Der Anteil der Gelder vom eigentlich verhassten demokratischen Rechtsstaat machte 2009 genau 37,32 Prozent aller NPD-Einnahmen aus.

Insofern liegt die Überlegung nahe, die Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) anstellte: "Wir müssen der NPD den staatlichen Geldhahn zudrehen." Doch es gibt Juristen, die zur Vorsicht mahnen. Schon jetzt gibt es immer wieder Klagen von Parteien, die von der Parteienfinanzierung aufgrund der gesetzten Mindeststandards ausgeschlossen werden. Die NPD würde sicherlich klagen, wenn nötig, bis zum Verfassungsgericht. Bekäme sie dort recht, wäre das eine Ohrfeige für den Rechtsstaat.

Allerdings läuft die Partei gerade Gefahr, sich selbst das finanzielle Wasser abzugraben. Wegen wiederholter Verstöße gegen die Transparenzpflicht ist die NPD zu Strafzahlungen verpflichtet worden. Als Ergebnis wies sie im letzten Rechenschaftsbericht einen Verlust von rund zwei Millionen Euro auf. Sollte sich das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg anschließen, droht den Rechten neues Ungemach: In erster Instanz war die Bundestagsverwaltung mit ihrer Strafzahlungsforderung nur halb durchgedrungen. Statt 2,5 Millionen Euro sollte die NPD nur 1,3 Millionen zahlen. Dagegen klagte die NPD – und wurde in zweiter Instanz zur Zahlung der vollen Summe verurteilt. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zwischen null und 2,5 Millionen. Bei der vollen Summe bekäme die Partei erhebliche finanzielle Schlagseite.

(RP)
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