Inklusion mit Mängeln

Die Schulministerin kann sich über das Urteil aus Münster freuen. Die Klage von 52 NRW-Städten gegen die Kostenverteilung für die schulische Inklusion wurde erwartungsgemäß verworfen. Allerdings lediglich aus formalen Gründen.

Das wirft zunächst die Frage auf, wie es aus Sicht der klagenden Kommunen zu einer solch schwerwiegenden Panne kommen konnte. Der Gang nach Münster war wohl nicht sorgsam genug vorbereitet. Das muss intern aufgearbeitet werden. Das Land wiederum muss sich stets neu der Frage stellen, ob es genügend Mittel für die Inklusion bereitstellt.

Für die Lehrer, Eltern und Schüler ist indes wichtiger, wie die Inklusion im Schulalltag funktioniert. Offenbar gibt es noch immer große Defizite. Vor allem fehlen qualifizierte Lehrkräfte für das gemeinsame Lernen mit gehandicapten Kindern und Jugendlichen. Eine Doppelbesetzung ist sicher nicht für alle Unterrichtsfächer zwingend nötig. Doch derzeit herrscht vielfach Mangelverwaltung. Manche Sozialpädagogen müssen sich um mehrere Schulen kümmern. So kann vernünftige Inklusion nicht gelingen.

(hüw)
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