In NRW soll es wieder Schulbezirke geben können

Die rot-grüne Landesregierung will nicht nur bei den Kopfnoten und dem Turbo-Abitur die Schulpolitik von Schwarz-Gelb zurückdrehen. Auch Schulbezirke soll es wieder geben. Schwarz-Grün hatte diese für die Grundschulen geltende Regelung 2008 abgeschafft, um den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen; sie sollten ihr Kind nach Möglichkeit auf eine Schule ihrer Wahl schicken. In dem rot-grünen Änderungsantrag zum Schulgesetz, der im Landtag beraten wird, tauchen diese Schulbezirke unter der Bezeichnung "Schuleinzugsbereiche" wieder auf. Der Unterschied: Sie sollen nicht nur für die Grundschule gelten, sondern auch für die Sekundarstufe I.

Ausdrücklich wiesen NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sowie Sprecher von SPD, Grünen und Linkspartei darauf hin, dass es den Kommunen überlassen bleiben soll, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Schuleinzugsbereiche auszuweisen. Diese Regelung sei bei der Anhörung im Landtag von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt worden. "Wir geben den Kommunen Gestaltungsspielraum", sagte Löhrmann. Das Schulministerium erläuterte auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Kommunen auch nur Einzugsbereiche für die Grundschulen festlegen könnten.

Dieses Steuerungsinstrument sei wichtig, um "soziale Segregation" (Isolierung) zu vermeiden, meinte der SPD-Politiker Rainer Bovermann. Die von Ralf Witzel (FDP) geäußerte Befürchtung, dass Schulbezirke den Wettbewerb der Schulen unterbinden und zu Qualitätsverlusten führen, wies Bovermann zurück: Das sei nicht bewiesen. Witzel sprach sich energisch gegen "Zwangszuweisungen der Schüler" aus. Stefan Wiedon (CDU) sagte, die Wiedereinführung von Schulbezirken sei ein Rückschritt. Dadurch könnten Kinderfreundschaften, die in der Kita geschlossen worden seien, zerrissen werden. Außerdem dränge sich der Verdacht auf, dass mit Hilfe von Schuleinzugsbereichen die von Rot-Grün favorisierte Gemeinschaftsschule geschützt werden solle.

Unterdessen stellte die Schulministerin einer Antwort auf eine Kleine Anfrage klar, dass die Frist für die Beantragung einer Gemeinschaftsschule wie geplant am 31. Dezember endet. Zuvor muss sich der Rat der Stadt als Schulträger damit befasst haben. Bislang liegt nur ein Antrag aus der Gemeinde Billerbeck vor. Der Antrag der Gemeinde Ascheberg wurde von Sylvia Löhrmann bereits bewilligt.

(Rheinische Post)
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