Köln Hooligan-Klage erfolgreich: Demo teilweise erlaubt

Köln · Die Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) darf ihre Kundgebung in Köln abhalten. Gegen das Verbot des Polizeipräsidiums hatte der Demo-Veranstalter in der vergangenen Woche geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied nun: Ein Demonstrationszug durch die Innenstadt bleibt wegen des hohen Gefahrenpotenzials der zu großen Teilen aus gewaltbereiten Rechtsextremen bestehenden Gruppe verboten.

Die Gruppe "Hogesa" dürfe jedoch eine "ortsfeste Versammlung" abhalten, die die Polizei durch Auflagen "beherrschen" könne. Das Polizeipräsidium hatte dem Gericht zuvor erneut die Gründe für das ursprüngliche Verbot dargelegt und gegen das unerwartete gestrige Urteil sofort Beschw, derde eingelegt.

(bur)
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