Gesetz passierte den Bundesrat Homosexuelle Paare dürfen heiraten

Berlin (dpa). Homosexuelle Paare dürfen künftig in Deutschland "heiraten". Der Bundesundesrat billigte am Freitag abschließend das Gesetz der rot-grünen Koalition zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Allerdings fand eine Reihe wichtiger Einzelregelungen, die nur mit Zustimmung der Länder in Kraft treten können, keine Mehrheit. Ebenso scheiterten Anträge der Unionsländer, gegen das gesamte Gesetz den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.

Die Koalition hatte das Gesetz in zwei Einzelvorlagen aufgespalten: in einen zustimmungsfreien sowie einen zustimmungspflichtigen Teil, der erwartungsgemäß keine Mehrheit fand. Zu den wesentliche Bestimmungen, die nun in Kraft treten können, gehört vor allem das neue Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft. Hinzu kommen ähnliche Regelungen wie in der Ehe im Namensrecht, im Miet- und Erbrecht, bei der Krankenversicherung und beim Zuzugsrecht für ausländische Lebenspartner.

Nicht gebilligt wurden hingegen wichtige Bestimmungen, die vor allem das Steuer- und Versorgungsrecht betreffen. Nicht gesetzlich klar geregelt ist bisher auch, wo die Eingetragene Partnerschaft amtlich besiegelt werden soll. Die Gesetzespassage, die dafür ausdrücklich das Standesamt - wie bei Eheleuten - festlegte, wurde abgelehnt. Jetzt heißt es nur noch, die Partnerschaft werde in der "zuständigen Behörde" geschlossen. Das ist nach Ansicht von Rot-Grün unzweifelhaft das Standesamt. Für die Ausführungsgesetze sind allerdings die Länder zuständig.

Unions-geführte Länder wollen klagen

Mehrere unions-geführte Länder und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben schon angekündigt, gegen die Eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. In der Aussprache des Bundesrates kritisierten die bayerische Familienministerin Barbara Stamm (CSU) und der hessische Justizminister Christian Wagner (CDU), das Gesetz sei verfassungswidrig, weil es die Ehe fast vollständig kopiere. Ehe und Familie würden aber im Grundgesetz besonders geschützt. Stamm sprach von einem "verheerenden Signal" für die Familien und sagte, dieses Gesetz sei weder notwendig noch rechtspolitisch vertretbar.

Wagner kritisierte, dass die Bundesregierung sich scheue, die Milliarden-Kosten zu nennen, die bei der Rentenversicherung, den Krankenkassen und der Steuer zu befürchten seien. Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Eckhard Pick, und die Hamburger Justizsenatorin Lore Peschel-Gutzeit (beide SPD) wiesen die Kritik zurück. Pick sagte, es gehe um den überfälligen Abbau von Diskriminierung, die Anerkennung anderer Lebensformen und die Förderung dauerhafter persönlicher Beziehungen. Hinsichtlich der Kosten wies er darauf hin, dass nach Erfahrungen in anderen Ländern nur eine "überschaubare Zahl" von Menschen vom Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft Gebrauch machten.

(RPO Archiv)
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