"Omarska-Prozess" in Den Haag eröffnet Hohe Haftstrafen für serbische Aufseher gefordert

Den Haag (rpo). Die Anklage ging mit den fünf serbischen Gefangenen-Aufsehern hart ins Gericht: Sie forderte vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal Haftstrafen zwischen 25 Jahren und lebenslang.

Die fünf Männer sollen 1992 als leitende Aufseher im berüchtigten Lager Omarska mehrere tausend Moslems terrorisiert haben. Den Angeklagten werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht vorgeworfen. Im einzelnen werden sie für Morde, Folter, Gefangenschaft unter inhumanen Bedingungen sowie Verfolgung und Vertreibung von Moslems und Kroaten aus dem Norden Bosniens verantwortlich gemacht.

"Omarska war die Hölle", fasste die Anklägerin nach anderthalbjährigem Prozess die Beweise und Zeugenaussagen in ihrem Plädoyer zusammen. Dort hätten sich die fünf Männer als "willfährige Teilnehmer an einigen der schlimmsten Verbrechen der jüngsten Geschichte" beteiligt, sagte sie. Für alle, die sich an die Normen der Zivilisation hielten, habe Omarska den selben Klang wie Dachau, die "killing fields von Kambodscha", Ruanda und Srebrenica, meinte die Vertreterin der Anklage.

Fernsehaufnahmen von ausgemergelten und verängstigten Häftlingen aus Omarska und benachbarten Lagern (Keraterm, Trnopolje) hatten seinerzeit weltweit Erschütterung und Empörung ausgelöst. Die Aufnahmen gaben auch den Ausschlag für die Gründung des Tribunals zur Verfolgung von Kriegsverbrechen im früheren Jugoslawien. Der Gerichtshof in Den Haag besteht seit 1993.

Den Rest ihres Lebens sollen Mladjo Radic (49) und Zoran Zigic (42) hinter Gittern verbringen, forderte Anklägerin Susan Somers. Für den Leiter der Aufsehergruppe, Miroslav Kvocka (44) und seinen Stellvertreter Dragoljub Prcac (63) beantragte sie jeweils 35 Jahre Haft. Deren Untergebener Milojica Kos (38) soll nach ihrem Antrag 25 Jahre ins Gefängnis. Mit Ausnahme von Zigic (Kraftfahrer) waren alle Angeklagten Angehörige der bosnisch-serbischen Polizei.

Anklägerin Somers warf vor allem Radic und Zigic "unbeschreiblichen Sadismus und Brutalität" vor. Nach Belieben hätten sie Gefangene erschossen, erstochen, zu Tode geprügelt oder wüst misshandelt und erniedrigt. Kvocka und Prcac sowie Kos hätten die Morde und Misshandlungen nicht verhindert. Sie trügen auch deshalb Verantwortung für das Schreckensregime, weil sie Straftäter nicht bestraft, sondern teilweise noch ermutigt hätten. Behauptungen der Angeklagten, dass sie unter Befehlsdruck gestanden hätten, ließ die Anklägerin nicht gelten. Als Polizisten hätten sie die Gefangenen schützen und verhindern müssen, dass sich bosnisch-serbische Sadisten nach Belieben unter den Wehrlosen austoben konnten.

(RPO Archiv)
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