Kompromiss zwischen Bund und Ländern Höhere Grundsteuer für Häuser in guten Lagen

Berlin · Bei einem Spitzentreffen hat Finanzminister Scholz Kompromissen mit den Ländern zugestimmt. Die Nettomieten sollen künftig stärker bei der Berechnung der Grundsteuer berücksichtigt werden. Für viele Besitzer von Immobilien in beliebten Wohngegenden dürfte es aber teurer werden.

 Einfamilien- und Reihenhäuser in Köln.

Einfamilien- und Reihenhäuser in Köln.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Gerangel um eine Reform der Grundsteuer ist es am Freitag zu einem Durchbruch gekommen. Bund und Länder einigten sich auf Eckpunkte, wonach in die Berechnung künftig vor allem das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert, also der Wert der Fläche, und die durchschnittlichen Nettokaltmieten vor Ort herangezogen werden sollen. Das teilte Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Beisein seiner Amtskollegen aus den Ländern in Berlin mit. Der SPD-Politiker sprach von einer „sozial gerechten Lösung“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung als grundgesetzwidrig bezeichnet und eine Neuregelung verlangt. Die Richter beanstandeten, dass die Berechnung aufgrund von viele Jahrzehnte zurückliegenden Grundstückswerten zu ungerechten Einschätzungen geführt hatte. Die Grundsteuer ist immens wichtig für die Städte und Gemeinden, da sie damit große Teile ihrer Infrastruktur finanzieren. Sie bringt derzeit 14 Milliarden Euro für Schulen, Straßen und Schwimmbäder ein.

Die Reform werde „aufkommensneutral“ sein, versprach Scholz. Die Gemeinden würden am Ende also genau so viel Einnahmen haben wie bisher. Offenkundig setzt Scholz aber auf die Hoffnung, dass die Kommunen den so genannten Hebesatz verändern, also auf höchstmögliche Einnahmen verzichten. Dennoch ist zu erwarten, dass in begehrten Wohnlagen neben den selbst nutzenden Eigentümern auch die Mieter tiefer in die Tasche greifen müssen, da der Besitzer die Grundsteuer auf die Miete umlegen kann.

„Der Kompromiss ist bürokratischer Wahnsinn und verteuert das Wohnen weiter“, meinte FDP-Wohnungsexperte Daniel Föst. Keinen Gefallen findet auch der Steuerzahlerbund daran. „Wenn diese Reform so kommt, dann wird die Bewertung ungeheuer bürokratisch und teuer“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel. Er sieht auch voraus, dass sich die Gerichte auf viele Streitigkeiten einstellen müssen.

Das nun zu schreibende Gesetz könne „sowohl werteorientiert als auch unbürokratisch“ sein, erklärte dagegen die Kieler Finanzministerin Monika Heinold von den Grünen. Es gebe nun die Chance auf eine von einer breiten Mehrheit getragene Lösung. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) bremste die Erwartungen und sprach nur von einer vorsichtigen Annäherung. „Von einer Einigung sind wir aber noch ziemlich weit entfernt“, betonte der Bayer.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte den Kompromiss, drang jedoch auf eine rasche Reform. „Die heute festgelegten Eckpunkte stellen aus unserer Sicht einen ausgewogenen und umsetzbaren Kompromiss dar“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. „Es war höchste Zeit, dass sich Bund und Länder im Grundsatz verständigt haben, denn die Uhr für die Reform tickt.“ Für die Kommunen stehe viel auf dem Spiel, ohne die 14 Milliarden Euro aus der Grundsteuer müssten Bürgerinnen und Bürger vor Ort erhebliche Einschränkungen bei Infrastruktur und kommunalen Leistungen hinnehmen, sagte Landsberg. Er forderte die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf „noch im Frühjahr“ in den Bundestag einzubringen.

(jd/may-)
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