Freiburg Höchststrafe für Hussein K. wegen Mordes an Studentin

Freiburg · Das Landgericht Freiburg hat den afghanischen Flüchtling Hussein K. für den Sexualmord an der 19-jährigen Studentin Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach den jungen Flüchtling der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen schuldig. Außerdem behielt sich das Gericht die Sicherungsverwahrung vor und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Verbrechen hatte den Ton in der Debatte um die deutsche Flüchtlingspolitik verschärft.

Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs am Morgen. Der Pflichtverteidiger kündigte an, er werde Revision einlegen.

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt. Sie ertrank. K. habe ein hohes Maß an Empathielosigkeit, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in der Urteilsbegründung. Nach Erkenntnissen der Gerichtsmedizin dauerte Marias Sterben im Wasser der Dreisam länger als eine Stunde. Hussein K. war vor der Jugendkammer in Freiburg angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

(dpa)
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