7.200 Euro Geldstrafe "Hochachtung" für Terror: Anwalt Mahler verurteilt

Mainz (rpo). Weil er den Attentätern wenige Tage nach dem 11. September seine "Hochachtung" ausgesprochen und sie als "opferbereite Krieger" bezeichnet hatte, muss der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler eine Geldstrafe von 7.200 Euro bezahlen.

Das entschied am Donnerstag das Landgericht Mainz und bestätigte damit ein Urteil des Mainzer Amtsgerichts vom September 2002.

Mahler kündigte Revision gegen das Urteil an. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, die Anklage eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung gefordert. Beide Seiten hatten gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung eingelegt.

Richter Günter Kern bezeichnete das Urteil des Amtsgerichts am Donnerstag aber als "tat- und schuldangemessen". Eine Haftstrafe sei nicht in Betracht gekommen, weil sich Mahler nach seiner Verurteilung als RAF-Terrorist Anfang der 70er Jahre von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele losgesagt habe. Der heute 67 Jahre alte Jurist wechselte später in das rechtsextreme Lager, trat aber vergangene Woche nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens aus der Partei aus.

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