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Berlin Hilfswerk: Flüchtlingskinder haben Recht auf ihre Familie

Berlin · Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages der Familie am Pfingstsonntag aufgefordert, unbegleiteten Flüchtlingskindern den Nachzug ihrer Familien zu ermöglichen. "Alle unbegleiteten Minderjährigen brauchen ihre Eltern und Geschwister, unabhängig davon, welchen rechtlichen Aufenthaltsstatus sie haben", sagte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, unserer Redaktion. "Auch für in Deutschland aufgenommene, unbegleitete Flüchtlingskinder gilt das Grundgesetz, in dem festgelegt ist, dass die Familie unter besonderem Schutz des Staates steht." Zudem widersprächen die gültigen Regelungen den Vorschriften der UN-Kinderrechtskonvention.

Die Große Koalition hatte im Februar das Asylpaket II verabschiedet. SPD-Politikern war erst im Nachhinein aufgefallen, dass die darin festgeschriebene zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge treffen würde. Daraufhin war in der Koalition ein Streit entbrannt. Am Ende einigten sich die Beteiligten, ohne größere Veränderungen am Gesetzestext vorzunehmen. Justizminister Heiko Maas betonte, dass auch das neue Maßnahmenpaket die Härtefallregel unangetastet lasse. Im Klartext: Liegt ein besonders extremer Fall vor, dürfen enge Verwandte auch weiterhin nachkommen.

"Kinder, die allein nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug", sagt Krüger. "Ermessensentscheidungen der Behörden geben ihnen keine Rechtssicherheit und erschweren damit ihr Ankommen und ihre Perspektive." Die Angst vor dem Missbrauch eines solchen Anspruchs dürfe nicht dazu führen, fundamentale Rechte von Kindern und Familien zu beschneiden. Auch für die Integration von Flüchtlingskindern sei es wichtig, sie mit ihrer Familie zu vereinen.

(th)
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