Hessen muss Kindsmörder Schadenersatz zahlen

Frankfurt/M. (RP) Der inhaftierte Kindsmörder Magnus Gäfgen muss vom Land Hessen mit 3000 Euro entschädigt werden. Gäfgen habe Anspruch auf die symbolische Genugtuung, weil Polizeibeamte gedroht hatten, ihm erhebliche Schmerzen zuzufügen, um den Aufenthaltsort des von ihm entführten Jakob von Metzler zu erfahren, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Landgerichts Frankfurt und wiesen die Berufung des Landes Hessen zurück (Az: 1 U 201/11).

Gäfgen hatte den elfjährigen Jungen 2002 in seine Wohnung gelockt und erwürgt. Nach seiner Festnahme war ihm in einem Verhör Gewalt angedroht worden, damit er das Versteck des Jungen preisgibt. Die Polizei war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Junge zu diesem Zeitpunkt noch lebte. 2003 war Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt worden; 2006 hatte er sich dann aus dem Gefängnis heraus zu einer Schadenersatzklage entschlossen.

(RP)
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