Herausforderung für die Politik

Man muss dem von den Karlsruher Dränglern zur Eile gezwungenen Bundesgesetzgeber davon abraten, jetzt einen vollständigen Zweitstimmenausgleich zum Wahlphänomen der Überhangmandate zu beschließen. Wozu so etwas führt, lässt sich am Beispiel des expandierenden NRW-Landtages ablesen. Er ist, um es provozierend zu formulieren, ähnlich unangemessen aufgebläht wie der rot-grüne Schuldenballon.

Man muss zudem die bei CDU, CSU und FDP beheimateten Väter und Mütter der verfassungswidrigen Wahlrechtsreform 2011 davor warnen, sich trotz deftiger Schelte aus Karlsruhe in Genugtuung zu gefallen. Es stimmt ja, dass das Gericht die Überhangmandate, von denen mal die Union, mal die Sozialdemokraten profitiert haben, nicht gänzlich verwirft. Aber ebenso wahr ist doch, dass der vor wenigen Monaten unternommene Wahlrechts-Alleingang der Koalition Merkel/Rösler in einer Sickergrube endete. Daraus entsteigt Schwarz-Gelb wieder einmal so, dass niemand von "Bella figura" sprechen wird. Der Union-Rechtsexperte Günter Krings mag Recht haben, wenn er mit unterdrücktem Zorn Karlsruhe vorhält, dessen Wahlrechts-Urteile hätten Lösungen stets erschwert. Aber wie sagte der Gerichtspräsident vor kurzem: "Unsere Aufgabe ist es nicht, der Politik das Leben leicht zu machen."

Bericht: Verfassungsrichter . . ., titelseite

(RP)
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