Hauptsache ist das Kindeswohl

Die entscheidende Bemerkung zur sogenannten Sukzessivadoption, die nun kein rechtliches Problem mehr darstellt, hat Bundesverfassungsrichter Paulus gemacht: Er sehe nicht, so Paulus, dass die Sukzessivadoption in einer Homo-Ehe die Situation des Kindes verschlimmere. Da hat der Richter Recht. Die Sukzessiv- bzw. Zweitadoption durch den Lebenspartner verschafft dem Kind weitere rechtliche Vorteile; ob es auch tatsächliche sind, hängt von den Adoptiveltern ab. Die Lebenspartnerschaft ist wie die Ehe auf Dauer angelegt – und sie ist genauso anfällig fürs Scheitern.

Was dem Kindeswohl als zentralem Aspekt jeder Adoption nicht diente, wäre ein überstürztes Ja zum vollen Adoptionsrecht für Homo-Ehen. Es bedarf noch vieler Studien, die unbeeinflusst vom Druck interessierter Gruppen gründlich erforschen, ob nicht doch ein Adoptivkind, das es schwer genug hat bei seiner Identitätssuche und -findung, in einem von Vater und Mutter gebauten Nest am besten aufgehoben ist. Dann, nur dann, müssten adoptionswillige Ehepaare bevorzugt bleiben – nicht wegen ihrer sexuellen Ausrichtung, vielmehr wegen des Kindeswohls.

(RP)
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