Kassel Hartz IV: Erbe wird angerechnet
Kassel · Eine Erbzahlung muss bei Hartz-IV-Beziehern in voller Höhe als Einkommen angerechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn damit teilweise Schulden abbezahlt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az: B 14 AS 10/14 R).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein in eheähnlicher Gemeinschaft lebendes Paar in Duisburg Hartz-IV-Leistungen in Höhe von monatlich 968 Euro erhalten. Im Juni 2011 erhielt der Kläger als Erbe seines im Februar 2011 verstorbenen Vaters rund 8000 Euro überwiesen. Mit dem Geld wurde der Dispo-Kredit des Paares ausgeglichen, so dass nur noch gut 5000 Euro übrigblieben. Das Jobcenter Duisburg rechnete das volle Erbe von 8000 Euro als Einkommen an. Die Kläger meinten, dass die Behörde lediglich 5000 Euro berücksichtigen dürfe.