Düsseldorf Hartz-IV-Empfänger darf Blindengeld behalten

Düsseldorf · Angespartes Blindengeld darf bei der Prüfung eines Hartz-IV-Anspruchs nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Damit setzte sich ein 35-jähriger Blinder gegen das Solinger Jobcenter durch, wie das Gericht mitteilte.

Das Jobcenter hatte dem Kläger die Sozialleistungen verweigert und verlangt, dass dieser sein Vermögen von 8000 Euro bis auf einen Freibetrag von 5550 Euro aufbraucht. Erst dann könne er Arbeitslosengeld II beziehen. Das sah das Sozialgericht anders (Az.: S 37 AS 3151/11).

(dpa)
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