Gutes Telekom-Urteil

Das Urteil des Bundesgerichtshofes zum dritten Börsengang der Telekom vor 14 Jahren war überfällig: Es erscheint extrem fragwürdig, wie der Bund damals viele Milliarden Euro kassierte, indem er die Papiere für einen Kurs von 66,50 Euro auf den Markt drückte, obwohl es bereits erste Krisenzeichen an der Börse gab. Und dass genau bei diesem Börsengang dann auch noch eine wichtige Beteiligung in den USA als angeblich schon teuer verkauft dargestellt wurde, obwohl sie noch zum Konzern gehörte, war noch schlimmer. Gut, dass der Bundesgerichtshof diesen Sachverhalt als eindeutigen Prospektfehler gebrandmarkt hat.

Was bedeutet dies für Anleger? Diejenigen, die geklagt haben, können wenigstens auf etwas Schadenersatz hoffen. Obwohl man zugeben muss, dass die T-Aktie seit 2000 nicht um mehr als 80 Prozent in den Keller ging, weil der Börsenprospekt falsch war, sondern weil es mit der ganzen Branche an der Börse bergab ging. Gleichzeitig müssen Anleger aus dem Telekom-Debakel lernen, dass sie ihr Kapital streuen müssen. Das bleibt der beste Risikoschutz.

(RP)
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