Karlsruhe Grünes Licht für SPD-Mitgliedervotum
Karlsruhe · Der SPD-Mitgliederentscheid über eine große Koalition mit der Union verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag einer Privatperson gegen die Abstimmung ab.
07.12.2013
, 08:40 Uhr
Es sei Sache der SPD, wie sie ihre parteiinterne Willensbildung organisiere, hieß es.