Karlsruhe Grünes Licht für SPD-Mitgliedervotum

Karlsruhe · Der SPD-Mitgliederentscheid über eine große Koalition mit der Union verstößt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag einer Privatperson gegen die Abstimmung ab.

Es sei Sache der SPD, wie sie ihre parteiinterne Willensbildung organisiere, hieß es.

(dpa)
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