Berlin Große Koalition stärkt Oppositionsrechte

Berlin · Parlamentarische Untersuchungsausschüsse müssen im Bundestag künftig auf Antrag der Opposition eingesetzt werden. Darauf und auf weitere Regelungen zur Stärkung der Minderheitenrechte einigte sich die große Koalition gestern mit der Grünen-Fraktion. Die Grünen wollen der Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags morgen zustimmen. Dagegen hieß es in der Linksfraktion, man werde die Änderung weiterhin ablehnen, weil sie nicht weit genug gehe. Fraktionschef Gregor Gysi hatte mit dem Gang vor das Verfassungsgericht gedroht, sollte die Koalition nicht mehr Zugeständnisse machen.

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder einer Enquetekommission seien künftig 120 Stimmen nötig, erklärte Grünen-Geschäftsführerin Britta Haßelmann. Damit werde vermieden, dass die Oppositionsfraktionen die Schwelle, etwa wegen erkrankter Abgeordneter, nicht erreichen. Grüne und Linke haben zusammen 127 Sitze.

Auch der Verteidigungsausschuss solle künftig auf Antrag der Opposition in einen Untersuchungsausschuss umgewandelt werden können. Ausschussanhörungen und Enquetekommissionen des Bundestags müssten künftig ebenfalls auf Antrag von Grünen und Linken zwingend eingerichtet werden, hieß es.

Die Grünen hätten eine "Abweichungsfestigkeit" durchgesetzt — eine verbindliche Vereinbarung, die sicherstelle, dass die Änderung der Geschäftsordnung nicht einfach durch die Zwei-Drittel-Mehrheit der großen Koalition im Einzelfall aufgehoben werden könne. Dies sei den Grünen besonders wichtig gewesen, so Haßelmann. Der Streit um die Redezeiten in den Bundestagsdebatten wurde ausgekoppelt und soll nun in weiteren Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition geregelt werden.

(mar)
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