Größere Wohnung für Hartz-IV-Empfänger

Dortmund (dapd). Der regelmäßige Umgang von getrennt lebenden Hartz-IV-Empfängern mit ihren Kindern rechtfertigt einen Umzug in eine größere Wohnung. Das Dortmunder Sozialgericht gab einem Mann Recht, der jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Schulferien seine elfjährige Tochter zu Besuch hatte.

Er wollte die Kosten für eine 20 Quadratmeter größere Wohnung erstattet bekommen. Dem Mädchen stehe ein eigenes Zimmer zu, so das Gericht. (Az: S 22 AS 5857/10 ER)

(Rheinische Post)
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