Düsseldorf Germanwings haftet auch bei Suizid unbegrenzt

Düsseldorf · Nach der Flugzeugkatastrophe in den Alpen haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf Schadenersatz. Wir beantworten wichtige Fragen.

Germanwings-Absturz – Gedenkgottesdienst in Digne-les-Bains
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Germanwings-Absturz – Gedenkgottesdienst in Digne-les-Bains

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Foto: dpa, mpc

Welches Recht gilt?

Die Angehörigen werden nach dem internationalen Montrealer Übereinkommen entschädigt. Vertraglich muss die Fluglinie binnen 15 Tagen den Angehörigen einen Vorschuss von mindestens 23 000 Euro zahlen. Die Lufthansa hat aber bereits erklärt, sie wolle pro Opfer 50 000 Euro für unmittelbare Ausgaben zahlen. "Diese Ersthilfe ist nicht zurückzuerstatten. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich unberührt", erklärte ein Sprecher von Germanwings.

Welcher Anspruch besteht?

Bis zu einer Schadenhöhe von rund 143 000 Euro pro Opfer muss die Fluglinie Germanwings unabhängig vom Verschulden haften. Für höhere Schäden haftet sie unbegrenzt bis zum nachgewiesenen Betrag.

Auch wenn der Copilot den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben sollte, haftet die Airline unbegrenzt. "Germanwings ist verantwortlich für das Handeln oder Unterlassen seiner Mitarbeiter. Dazu zählen auch die Piloten", erläutert der Bonner Luftverkehrsrechts-Experte Wolf Müller-Rostin. Diese Rechtsauffassung bestätigt Elmar Giemulla, Professor für Luftfahrtrecht an der Technischen Universität Berlin.

Reicht der Versicherungsschutz?

Davon kann man ausgehen. Laut Delvag, dem konzerneigenen Versicherer der Lufthansa, ist eine internationale Gruppe unter Führung der Allianz-Tochter AGCS Haftpflicht- und Kaskoversicherer für Germanwings und den Flug 4U 9525 zuständig. Die Höhe des Versicherungsschutzes ist aber noch unbekannt.

Wofür muss die Airline zahlen?

Angehörige haben beispielsweise Anspruch auf Unterhalt und Beerdigungskosten. Unterhaltszahlungen können im Einzelfall in die Millionen gehen. "Sollte sich herausstellen, dass die Opfer angesichts des drohenden Absturzes besonders gelitten haben, muss Germanwings Schmerzensgeld leisten", so Müller-Rostin. Dieses sei vererbbar. Und es wird auch gewährt, wenn Angehörige durch die Todesnachricht einen schweren Schock erleiden.

Drängt die Zeit?

Nein. "Die Ansprüche der Betroffenen verjähren nach zwei Jahren", sagt Ronald Schmid, Luftverkehrsrechtler aus Wiesbaden.

(usk)
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