Berlin Gerichte prüfen Vorwurf der Rebellion

Berlin · Der Fall Puigdemont stellt die deutsche Justiz vor eine große Herausforderung. Vergleichbares gab es noch nicht.

Ob der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont nach Spanien ausgeliefert werden muss, soll jetzt die Justiz in Deutschland entscheiden. Dabei ist der Fall auch hochpolitisch.

Wie haben die deutschen Behörden Wind davon bekommen, dass Puigdemont auf der A7 in Schleswig-Holstein unterwegs war?

Durch einen europäischen Haftbefehl war Puigdemont zur Fahndung ausgeschrieben. Die Sicherheitsbehörden der EU-Staaten stehen in einem solchen Fall in Kontakt miteinander. In Deutschland ist das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig, das am Freitag die Information erhielt, dass sich der gesuchte Katalane in Finnland aufhält. Offen ist, woher das BKA den entscheidenden Hinweis bekam, um die Polizei für die Festnahme in Gang zu setzen. Es wird spekuliert, dass der Tipp vom spanischen Geheimdienst kam.

Was ist ein europäischer Haftbefehl?

Den europäischen Haftbefehl gibt es erst seit 2004. Das Land, in dem die gesuchte Person festgenommen wird, muss diese innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme an das Land übergeben, das den Haftbefehl gestellt hat. Der europäische Haftbefehl hat die früher langwierigen Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Staaten ersetzt. Er beruht auf dem Grundsatz, dass die Europäer gegenseitig die Entscheidungen ihrer Gerichte anerkennen. Zurzeit ist keine Entscheidung noch vor Ostern zu erwarten.

Muss Deutschland Puigdemont ausliefern?

Puigdemont werden in Spanien in Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum von Oktober 2017 Rebellion und Veruntreuung von Haushaltsmitteln vorgeworfen. Die deutschen Gerichte müssen nun überprüfen, ob es vergleichbare Straftaten auch in Deutschland gibt. Rebellion kennt unser Rechtssystem nicht, nur den Hochverrat gegen den Staat. Bei dem Vorwurf der Haushaltsveruntreuung scheint die Sache klarer. Vor diesem Hintergrund ist es denkbar, dass die deutsche Justiz den spanischen Kollegen die Auflage erteilt, Puidgdemont nur für die Straftaten anzuklagen, wegen derer er ausgeliefert werden könnte. Das Strafmaß wäre bei der Veruntreuung deutlich geringer als bei Rebellion. Sollte er tatsächlich wegen Rebellion belangt werden, drohen ihm 30 Jahre Gefängnis.

Gab es in Deutschland schon einmal einen vergleichbaren Fall?

Nein. Puigdemont ist ein Präzedenzfall. Zumindest ist weder dem Bundesjustizministerium noch dem Bundesamt für Justiz ein vergleichbarer Fall mit europäischem Haftbefehl bekannt.

Könnte Puigdemont in Deutschland Asyl beantragen?

Freilich könnte der Katalane einen Asylantrag in Deutschland stellen. Über seinen Anwalt ließ Puigdemont aber bereits mitteilen, dies nicht tun zu wollen.

(RP)
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