Gericht verbietet Betrieb der CO-Pipeline

Düsseldorf Die in der Region umstrittene CO-Pipeline des Bayer-Konzerns darf auch weiterhin nicht in Betrieb gehen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil erklärte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestern den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf – der die Leitung genehmigt – für "rechtswidrig und vorerst nicht vollziehbar".

Die Erdbebensicherheit der Leitung sei von der Behörde nicht umfassend genug geprüft worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Richter Winfried Schwerdtfeger stellte klar, dass dieser Mangel durch ein Planergänzungsverfahren bei der Bezirksregierung geheilt werden könne. Die Klagen der Langenfelder Brüder Heinz und Claus Schiefer sowie des Monheimer Ehepaars Helga und Heinz-Josef Muhr gegen die 67 Kilometer lange, überwiegend rechtsrheinisch verlaufende Leitung wiesen die Richter teilweise ab. Sie halten das vom Landtag beschlossene Rohrleitungsgesetz und die darauf basierenden Grundstücksenteignungen für verfassungskonform. Auch die Trassenführung sei korrekt abgewogen worden. Das Gericht folge in diesen beiden Punkten nicht der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster, stellte Schwerdtfeger in seiner Urteilsbegründung fest.

"Das Urteil bestätigt, dass die Pipeline sicher ist. Wir bewerten es positiv", sagte Stefan Gehring, Leiter der Rechtsabteilung bei Bayer Material Science nach der Verkündung. Beim Thema Erdbebensicherheit gehe es um geringfügige Nachermittlungen, die unproblematisch beigebracht werden könnten.

"Wir haben noch nicht den Krieg, wohl aber eine wichtige Schlacht gewonnen", kommentierte Dieter Donner, Koordinator der Anti-Pipeline-Initiativen, den Spruch der Richter. Entscheidend sei, dass die Pipeline nicht in Betrieb gehe.

Die bei der Urteilsverkündung anwesende Düsseldorfer Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, die nun notwendige Planergänzung zum Thema Erdbebensicherheit unter der Maßgabe maximaler Transparenz und Offenheit umsetzen zu wollen. Zwar wolle sie zunächst die Urteilsgründe lesen, doch werde es überall dort, wo es das Gesetz ermögliche, auch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Experten rechnen damit, dass ein solches Verfahren mindestens ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen wird.

(RP)
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