Gericht untersagt Verbot von Stuttgart-21-Ansteckern

Stuttgart (dapd). Die Stadt Stuttgart hat mit einem Verbot von Ansteckern für oder gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 Mitarbeiterrechte verletzt. Die Stadt hätte das Tragen der Anstecker nicht verbieten dürfen, ohne den Gesamtpersonalrat in die Entscheidung einzubeziehen, urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Hintergrund war ein Rundschreiben, wonach Beschäftigte der Stadt bei der Arbeit keine Anstecker zu dem Bahnprojekt tragen dürfen.

(RP)
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