Gericht stärkt Rechte geschiedener Hausfrauen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei Scheidungen den Unterhaltsanspruch von Hausfrauen verbessert, die in der Ehe über Jahrzehnte Haushalt und Kindererziehung übernommen hatten. In dem gestern in Druckfassung veröffentlichten Urteil stellte der oberste Familiensenat klar, dass in solchen Fällen die Frau unbefristet Unterhalt erhalten muss.

Der Fall betraf eine heute 58-jährige Frau, die nach 23 Jahren geschieden worden war. Sie hatte Haushalt und Kindererziehung übernommen, war mit ihrem Mann umgezogen und hatte nur noch stundenweise als Motopädin (Bewegungstherapeutin) gearbeitet. Der Mann hatte dann ein Verhältnis mit einer jüngeren Frau und wurde mit 54 Jahren noch einmal Vater. Während er über ein Nettoeinkommen von mehr als 3500 Euro verfügte, erzielte sie 1020 Euro netto. Auch ihr Rentenanspruch war mit 160 Euro monatlich sehr gering. Als Selbstständiger hatte ihr Ex-Mann jedoch nur geringe Rentenanwartschaften, so dass ihr bei der Scheidung nur 50 Euro monatlich aus seiner Rente übertragen wurden.

Dennoch begrenzte das Oberlandesgericht Hamm den Unterhaltsanspruch. Ab dem Jahr 2012 sollte sie keinen Unterhalt mehr erhalten. Eine Altersversorgung hätte sie nicht mehr aufbauen können.

Der Familiensenat des BGH hob das Urteil jetzt auf: Gerade in Ehen mit einem Alleinverdiener sei die wirtschaftliche Verflechtung besonders groß. Die Solidarität nach der Ehe sei besonders zu beachten.

Das deutsche Scheidungsrecht wurde 2008 grundlegend reformiert. Geschiedene sollen nach einigen Jahren grundsätzlich wieder finanziell auf eigenen Beinen stehen. Das Gesetz enthält Soll-Vorschriften und erlaubt Ausnahmen nach "Billigkeit". Der BGH legte das neue Gesetz jetzt zugunsten von Hausfrauen aus, die über Jahrzehnte auf einen eigenen Beruf verzichteten (Az.: BGH XII ZR 202/08).

(Rheinische Post)
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