Karlsruhe/Berlin Gericht stärkt Position der Lebensversicherer

Karlsruhe/Berlin · Die Kündigung einer Lebensversicherung bleibt in vielen Fällen ein Verlustgeschäft. Bei Verträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, müssen Versicherer wie bisher nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen.

(dpa)
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