Karlsruhe/Berlin Gericht stärkt Position der Lebensversicherer
Karlsruhe/Berlin · Die Kündigung einer Lebensversicherung bleibt in vielen Fällen ein Verlustgeschäft. Bei Verträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen wurden, müssen Versicherer wie bisher nur mindestens die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen.
Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes). Vor Gericht hatten Kunden unter Berufung auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 auch für ältere Verträge höhere Rückzahlungen gefordert.