Gericht muss Maut für kleinere Lastwagen prüfen

Leipzig (apn). Das Oberverwaltungsgericht NRW muss erneut prüfen, ob die Maut für kleine Lkw korrekt festgesetzt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Klage eines Spediteurs statt, der davon ausgeht, dass die Mauthöhenicht sachgerecht festgelegt worden ist.

Er bemängelt, dass der Unterschied der Maut für seinen Lkw mit drei Achsen im Vergleich zu solchen mit vier oder mehr Achsen lediglich einen Cent pro Kilometer beträgt. Der Spediteur fordert 22,43 Euro Maut zurück (Az.: 9 C 6.09).

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